Platz- und Benutzungsordnung (Stand: März 2026)

Freiluft Atelier - Wirkungsstätte für natürliche Entwicklung

Herzlich willkommen im Freiluft Atelier auf dem Hermersbergerhof - schön, dass du dich der "Kunst des natürlichen Lebens“ widmest. Als Kunst- & Lernort für „Zivilisatorische Bildungskunst“ sind wir auch BNE-Bildungspartner des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen.

1. Geltungsbereich

Diese Ordnung ist verbindlich für alle Besuchenden (=Projejktteilnehmenden) des Freiluft Ateliers und regelt Nutzungsbedingungen, Haftung und Verhaltenspflichten. Mit dem Betreten des Geländes wird diese Ordnung anerkannt.

2. Philosophie und Nutzungskonzept

Das Freiluft Atelier fungiert als Kunst- und Lernort, der die Beziehung zwischen Mensch und Natur durch partizipative, permakulturelle Aktionskunst fördert. Alle Besuchenden werden zu Akteur:innen einer „sozialen Skulptur“ (inspiriert von Joseph Beuys). Die Nutzung der Aktionsräume ist ein immersives Forschungs- und Bildungselement. Ein mehrtägiges Verweilen dient der methodischen Vertiefung der zivilisatorischen Transformation und stellt keinen touristischen Beherbergungsbetrieb dar.

3. Zugangsregelungen

  • Besuch/Verweilen/Teilhabe: Aufenthalt im Rahmen von Bildungs-(R)Auszeiten, Programmen, Workshops, Retreats oder Einzelterminen nur nach individueller, vorheriger Vereinbarung (Email/Telefon).
  • Spontanbesuche: Besichtigung nur möglich, wenn es am Eingang explizit ausgewiesen ist (siehe Hinweis "Freiluft-Wanderstab") oder nach Absprache mit den Gründern Daniel Omlor/Jaqueline Lutz vor Ort.
  • Tiere: Hunde nur an der Leine nach Absprache; In den Aktionsräumen “Tiny Haus”, Jurte JurTERRA; “Bau[m]wagen” und “Perma´s Kulturwohnzimmer” ist der Zutritt mit Hunden nicht gestattet. Hinterlassenschaften sind zu entsorgen.
  • Hausrecht: Liegt stets bei den Gründern. Kinder unter 16 Jahren haben nur in Begleitung aufsichtsberechtigter Erwachsener Zutritt.

4. Haftungsausschluss & Sicherheitshinweise

  • Eigenverantwortung: Der Besuch erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Art der Installation: Das 3500m² Gelände ist ein naturnaher Kunst- und Experimentierraum mit bewusst rudimentärer Gestaltung. Die Aktionsräume und Erlebnisräume sind Teil einer Kunstinstallation; sie entsprechen aufgrund ihres Werkcharakters nicht den konventionellen sicherheitstechnischen Anforderungen von Wohn- oder Gewerberäumen. Dies gilt es beim Betreten/Nutzen zu berücksichtigen.

Gefahrenquellen

  • Unebene Bodenverhältnisse, unzureichende Lichtverhältnisse, ungesicherte Treppen, niedrige Türhöhen, nicht eingezäunter Natur-Teich.
  • Altlasten (z. B. Schrott, Scherben) – Barfußlaufen auf eigene Gefahr.
  • Nutz- und Wildpflanzen können giftig sein. Berührung/Verzehr ist verboten.
  • Auf eine erhöhte Unfallgefahr wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.

Haftungsausschluss

Für Sach- oder Personenschäden wird keine Haftung übernommen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eltern haften für ihre Kinder

5. Verhaltensregeln

  • “Kultivieren statt Konsumieren”:
  • Keine (E-)Zigaretten, kein Alkohol auf dem gesamten Atelier-Gelände.
  • Keine umweltbelastenden Chemikalien und synthetische Duftstoffe: Nur 100 % biologisch abbaubare Pflegeprodukte (bei mehrtägigen Aufenthalten)
  • Bitte unterstützt uns bei der Müllvermeidung: Kein/kaum Verpackungsmüll, Speisen und Getränke in wiederverwertbaren Behältnissen, Glasmüll & Pfand selbst entsorgen.
  • Ein Ort der Stille: Keine laute Musik, Nachtruhe ab 22 Uhr
  • Pflanzen dürfen nicht eigenständig geerntet oder beschädigt werden.

6. Medien (Fotografieren, Filmen, Tonaufnahmen) & Dokumentation:

  • Private Aufnahmen erlaubt.
  • Kommerzielle/wissenschaftliche Aufnahmen nach Abstimmung.
  • Urheberrecht ist zu beachten.

Da das Freiluft Atelier sein Wirken als dokumentarische Kunstform (Blog/Journal) versteht, erklären sich Teilnehmende bereit, Teil dieser Dokumentation zu sein, sofern nicht ausdrücklich widersprochen wird.

7. Hausrecht & Konsequenzen

Anweisungen der Gründer:innen Daniel Omlor und Jaqueline Lutz oder ihrer Vertreter:innen sind bindend.

Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann Hausverbot erteilt werden.

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

​Teilhabevereinbarung & Mitwirkungsregeln

1. Gegenstand der Teilnahme
Du buchst kein Zimmer, sondern erwirbst das Recht zur Mitwirkung an der zivilisatorischen Bildungskunst. Die Nutzung der Aktionsräume (z.B. JurTERRA, Bau[m]wagen, Tswischenebene) dient dem Studium der Permakultur, der Entschleunigung und der neonatürlichen Zeitgeist-Transformation.


2. Erlebniswert/Wertschätzungsbeitrag
Die von dir geleisteten Beiträge sind Förderbeiträge zum Erhalt der künstlerischen Installation und zur Finanzierung der gemeinwohlorientierten Bildungsarbeit (BNE-Partnerbetrieb). Sie beinhalten keine touristischen Serviceleistungen.

3. Rücktritt & Transformation
Solltest du an deiner geplanten (R)Auszeit nicht teilnehmen können, finden wir gemeinsam eine Lösung (Umbuchung auf ein anderes Zeitfenster). Da wir keine kommerzielle Bettenburg sind, basieren Stornierungen auf gegenseitiger Fairness und dem Erhalt des Projekts.